Frühjahrsseminar zum Rentenunrecht

Das Seniorenpolitische Netzwerk Chemnitz (SPN) führte am 23. März 2013 ein Seminar zum Thema „Die Rentenüberleitung im wiedervereinigten Deutschland – Probleme gruppengerechter Versorgungsüberleitungen – Defizite der Gesetzgebung“ durch.

Das SPN ist ein Zusammenschluss von Vereinen und Organisationen im Territorium wie z. B. GBM, GRH, BRH, ISOR, Volkssolidarität etc., um gemeinsam und nicht einzeln und getrennt Lösungen für die offenen Probleme anzustreben.

Referent war der Rechtsanwalt Dr. Rainer Rothe, Berlin. In seinen Ausführungen wies er darauf hin, dass das Rentenrecht nach dem Beitritt der DDR zur BRD als Rentenstrafrecht missbraucht wird. Die Grenze zum Rentenunrecht ist oft nicht klar erkennbar. Internationales Recht und die Kritik internationaler Gremien an den Praktiken in der BRD werden oft nur schleppend oder gar nicht in nationales Recht umgesetzt. Damit wird deutschen Gerichten die Handlungsgrundlage bewusst vorenthalten. Mit dem Hinweis auf die 19 Anträge der LINKEN im Bundestag, in denen all die ungelösten und offenen Probleme aufgeführt sind, wurde nachgewiesen, dass diese Koalition nicht gewillt ist, sie zu lösen, sondern sie in einer Bundestagssitzung abgelehnt, das heißt „demokratisch weggestimmt“ hat. 

Die in den mehr als 20 Jahren Einheit erreichten Teilergebnisse wurden erstritten. Es darf kein Schlussstrich gezogen werden. Es ist unsere Verpflichtung, allen vom Rentenstraf- oder unrecht Betroffenen (Krankenschwestern, Eisenbahner, bewaffnete Organe u. a.) unsere Solidarität zu beweisen, ihnen Unterstützung zu geben, weiterzukämpfen.

Der Referent machte deutlich, dass die Nutzung des Rechtsweges oft langwierig ist und schleppend erfolgt. Wenn eine Klage einmal eingereicht ist, ist kaum noch eine Einflussnahme auf den Verfahrensweg möglich. Was aber immer getan werden kann, ist das Öffentlichmachen der Probleme und der Verschleppung der Lösungen durch die Verantwortlichen. Der gerade beginnende Wahlkampf ist dazu eine hervorragende Möglichkeit.

In einem Diskussionsbeitrag wurde aufgezeigt, dass der hohe Anteil falscher Rentenbescheide auch erhebliche Mängel bei der Anwendung geltenden Rechts deutlich macht. Vereine und Organisationen bieten davon Betroffenen eine Reihe von Möglichkeiten, sich bei Klärung offener Fragen Rat und Hilfe zu holen.

Letztlich wurde herausgehoben, dass die Rentenfragen nur einen Teil der die Senioren betreffenden Probleme darstellen und dass viele andere Fragen immer dringender sozialverträglicher Lösungen bedürfen.

Mit unserem Kampf gegen Strafrenten und weiteres Rechtenunrecht kämpfen wir gegen Gesetze, deren Übereinstimmung mit dem Grundgesetz nicht selten in Frage steht. Damit wird unser Kampf auch Kampf um die Wahrung des Grundgesetzes.

Bereits vor dem Beitritt der DDR haben die politisch Verantwortlichen (Schäuble, Kinkel) den politischen Willen zum Umgang mit den DDR-Verantwortungsträgern formuliert. Die daraus folgende Gesetzgebung ist bis heute in Kraft. Dagegen vorzugehen verlangt, die Kräfte zu bündeln, indem damit befasste Vereine und Organisationen auf ihre gemeinsamen Zielstellungen bauen und eventuell vorhandene Unterschiede und Differenzen beiseite lassen.

Die Konferenz machte deutlich, dass nur gemeinsames Handeln Aussicht auf Erfolge verspricht.

 

 

Ursula Steger, Mitglied des Sprecherrates des Ortsverbandes Chemnitz der Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e. V.